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Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Referat 240 „Kommunalrecht, Kommunale Finanzen“ am Dienstort Weimar (110-0302/Brü-93/2025)
Wir suchen Sie als
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine moderne Behörde, welche Aufgaben aus verschiedenen Fachbereichen der Ministerien in Thüringen wahrnimmt. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Zur Verstärkung unseres Teams im Referat 240 „Kommunalrecht, Kommunale Finanzen“ am Dienstort Weimar besetzen wir die Stelle als Sachbearbeiter/in (m/w/d).
• Rechtsberatung und Anleitung der Kommunen und Zweckverbände im kommunalen Haushaltsrecht, insbesondere rechtsaufsichtliche Begleitung und Überwachung der Haushaltsaufstellung und des Haushaltsvollzugs
• Prüfung von kameralen und doppischen Haushaltssatzungen, Haushalts- und Wirtschaftsplänen der Landkreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände sowie deren Eigenbetriebe und Genehmigung, soweit gesetzlich erforderlich
• Prüfung und Genehmigung von kreditähnlichen Rechtsgeschäften
• Prüfung und Bewertung der Jahresrechnungen, Jahresabschlüsse der Kommunen, Zweckverbände und ihrer Eigenbetriebe
• Auswertung von Berichten der Überörtlichen Rechnungsprüfung und Entscheidung über ggf. erforderliche rechtsaufsichtlicher Maßnahmen
• Prüfung und Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten
• Überwachung & Prüfung der Einhaltung von Auflagen und Berichtspflichten
• Stellungnahme zu Anträgen der Kommunen und Zweckverbände auf Gewährung von Fördermitteln des Bundes oder des Landes
• Erstellung von Prüfvermerken und Bescheiden für in Zuständigkeit liegende Kommunen (kreisfreie Städte) zur Gewährung von Bedarfszuweisungen
• Bearbeitung von Petitionen, Bürgerbegehen, Kleiner Anfragen und Beschwerden mit haushaltsrechtlichem Bezug
• Beratung der unteren Kommunalaufsichten in haushaltsrechtlichen Fragen
• flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Kernzeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, welche die
eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsbereiches ermöglicht
• der Dienstposten ist mit der Besoldungsgruppe A 11 der Anlage zum ThürBesG bewertet; eine mögliche Einstellung/Übertragung richtet sich nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
(Hinweis: Mit der Auswahlentscheidung zur Besetzung des Dienstpostens wird kein Anspruch auf eine spätere Beförderung begründet; die Frage einer Beförderung wird in einem gesonderten Auswahlverfahren getroffen.)
• bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der
persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TV-L
• fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an
Fortbildungsmaßnahmen
• 30 Tage Urlaub im Jahr
• die Möglichkeit von mobiler Arbeit unter bestimmten
Voraussetzungen
• Behördliches Gesundheitsmanagement
Ihr Profil
erforderlich:
• die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst,
• ein Abschluss (Diplom (FH)/Bachelor) des Studienganges „Public Management“, „Public Administration““ oder eines inhaltlich vergleichbaren Studiengangs,
• ein Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA) oder
• ein Abschluss als Verwaltungsfachwirt/in (FL II)
(Bewerber, die über die o.g. Laufbahnbefähigung verfügen und in einem Beamtenverhältnis stehen, müssen mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A10 ThürBesG innehaben.)
wünschenswert:
• durch ein aktuelles Arbeitszeugnis nachgewiesene/s
• Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
• Planungs- und Organisationsverhalten
• Selbständigkeit und Initiative
• Arbeitseffizienz
• Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
• Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
• Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
• Belastbarkeit
• vertiefte Kenntnisse im Bereich des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, vor allem ThürVwVfG, sowie im Kommunalrecht, kommunalem Haushaltsrecht vor allem ThürKO, ThürGemHV (-Doppik)
• sicherer Umgang mit MS Office-Anwendungen
Bitte bewerben Sie sich bis zum 17. August 2025 online.
Für Ihre Bewerbung bei uns bitten wir um folgende Unterlagen:
• Bewerbungsanschreiben und tabellarischer Lebenslauf,
• Nachweis über den Berufs- bzw. Studienabschluss und sonstige Qualifizierungen sowie
• aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilungen
Bewerber/innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium noch nicht beendet haben, können im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die o. g. erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegt.
Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Bewerbungen von Bediensteten des TLVwA (Beamte und Tarifbeschäftigte), die bereits der Besoldungsgruppe des ausgeschriebenen Dienstpostens bzw. der Entgeltgruppe der ausgeschriebenen Tätigkeit angehören, werden als Interessensbekundung entgegengenommen. Eine Einbeziehung in die Auswahl nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz erfolgt in diesen Fällen nicht. Eine mögliche Auswahl erfolgt allein unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Der Dienstposten ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Für mögliche Rückfragen im Hinblick auf das Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Brückner unter 036157332-1114 oder ricarda.brueckner@tlvwa.thueringen.de.de zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz:
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLVwA im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
